Entscheidungen zu § 78e Abs. 1 BDG 1979

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2017/12/18 W213 2175846-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht bei der belangten Behörde als Beamter der Verwendungsgruppe A3 (Teamexperte Spezial mit Zusatzfunktion OZA) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 17.05.2017 beantragte der Beschwerdeführer für die Zeit vom 01.08.2017 bis 31.07.2022 ein Sabbatical mit einer gänzlichen Dienstfreistellung vom 01.08.2021 bis 31.07.2022. Im Rahmen des Ermittlungsv... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.12.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/3/28 W213 2142258-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Landepolizeidirektion Wien, XXXX, in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Landepolizeidirektion Wien, römisch 40 , in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 17.06.2016 ersuchte er um Gewährung eines Sabbaticals innerhalb einer Rahmenzeit von vier Jahren... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.03.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2015/7/20 W213 2106523-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Landepolizeidirektion Wien, Abteilung Fremdenpolizei und Anhaltevollzug (AFA), in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben vom 31.10.2014 ersuchte er um Gewährung eines Sabbaticals innerhalb einer Rahmenzeit von drei Jahren. Diese sollte mit 01.01.2015 beginnen und mit Ablauf des 31.12.2017 enden. Die Freistellungsphase sollte ung... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 20.07.2015

TE Bvwg Beschluss 2014/8/22 W106 2008313-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund wird als "Beamter im allgemeinen Justizwachdienst" in der Justizanstalt XXXX verwendet. römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (nachfolgend BF) steht als Beamter der Verwendungsgruppe E2b in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Beschluss | 22.08.2014

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