Der Beschwerdeführer steht als Exekutivbeamter in der Verwendungsgruppe E 2a (Amtstitel Kontrollinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und in der Landesverkehrsabteilung des Landespolizeikommandos Oberösterreich als Stellvertreter des Leiters der Fachabteilung 1.2. (Dienstplanung und Analyse) in Verwendung. In seiner Eingabe vom 28. Dezember 2007 stellte der Beschwerdeführer "gemäß § 78e BDG (verlautbart mit BGBl I 53/2007) Antrag auf Sabbatical. In sein... mehr lesen...