Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung XXXX (LVA) zur Dienstleistung zugeordnet. Seit 01.08.2024 befindet er sich im vorzeitigen Ruhestand. 1. Der Beschuldigte (B) stand im Tatzeitraum in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Polizist und war der Landesverkehrsabteilung römisch 40 (LVA) zur Dien... mehr lesen...