Die Beschwerdeführerin steht in einem öffentlich- rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Steiermark (Oberregierungsrat). Unstrittig ist, daß sie mit 1. Dezember 1978 in den Landesdienst aufgenommen und dem Büro des Landeshauptmanns zur Dienstleistung zugewiesen wurde. Mit Beschluß der Steiermärkischen Landesregierung wurde die Beschwerdeführerin mit Wirkung vom 1. April 1987 befristet auf drei Jahre bei Refundierung der Personalkosten zu einer näher bezeichneten Gesellschaft der Stadte... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;
Rechtssatz: Der Wesenskern des öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses liegt darin, daß Personen in einem grundsätzlich lebenslangen Dienstverhältnis in Bindung an das Gesetz tätig werden und bezugsrechtliche Ansprüche nur nach besoldungsrechtlichen Vorschriften (Gesetze bzw Verordnungen) geltend gemacht werden können ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde K; bis zu seiner mit 31. Dezember 1987 erfolgten Ruhestandsversetzung leitete er die interne Abteilung des Krankenhauses dieser Stadt. Mit Bescheid des Bürgermeisters der mitbeteiligten Partei vom 11. Jänner 1988 wurde die Bemessungsgrundlage für den Ruhegenuß des Beschwerdeführers festgesetzt. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung mit der Begründung: , daß er in den... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §1 Abs1;BDG 1979 §43 Abs1;BDG 1979 §6 Abs1;BDG 1979 §62;GdBDO NÖ 1976 §46; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
89/12/0005
Rechtssatz: Bei einem öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis handelt es sich nicht um ein Rechtsverhältnis zwischen zwei Vertragspartn... mehr lesen...