Entscheidungen zu § 55 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 1993/10/11 92/09/0318

Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Kärnten. Er war bis zu seiner Suspendierung Stellvertreter des Bezirkshauptmannes von X. und Leiter des Wasserrechtsreferates. Im Juni 1985 wurde der Beschwerdeführer zum Stellvertreter des Vorsitzenden der Grundverkehrs- und Ausländergrunderwerbskommission am Sitz der Bezirkshauptmannschaft X. bestellt. Vom 1. August 1989 bis 22. Juni 1990 übte er den Vorsitz in beiden Kommissionen aus, nachdem der b... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 11.10.1993

RS Vwgh 1993/10/11 92/09/0318

Index: L22002 Landesbedienstete Kärnten63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §55 Abs2;BDG 1979 §43 Abs2;BDG 1979 §92 Abs1 Z3;BDG 1979 §95 Abs1;BDG 1979 §95 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs1;DienstrechtsG Krnt 1985 §100 Abs3;DienstrechtsG Krnt 1985 §117;DienstrechtsG Krnt 1985 §43 Abs2;DienstrechtsG Krnt 1985 §97 Abs1 Z3;DienstrechtsG Krnt 1985 §98; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden)... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 11.10.1993

TE Vwgh Erkenntnis 1990/10/22 89/12/0013

Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Salzburg. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde die Berufung des Beschwerdeführers gegen den Bescheid der Bundespolizeidirektion Salzburg vom 1. Juli 1988, mit dem dem Beschwerdeführer gemäß § 55 Abs. 1 BDG 1979 die Begründung: seines ordentlichen Wohnsitzes in Freilassing (BRD) untersagt wurde, gemäß § 66 Abs... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.10.1990

RS Vwgh 1990/10/22 89/12/0013

Index: 10/10 Grundrechte19/05 Menschenrechte63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §55 Abs1;BDG 1979 §55 Abs2;BDG 1979 §55 Abs3;MRK Art8 Abs2;StGG Art3;
Rechtssatz: Die Trennung von Wohnort und Dienstort durch eine Staatsgrenze vermag in Fällen außergewöhnlicher Verhältnisse den geforderten sofortigen Einsatz eines Beamten, vor allem eines Wachebeamten (schon wegen der vermehrt notwendigen Wohnungsbereits... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.10.1990

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