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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1 Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde gemäß § 123 BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen den Beschwerdeführer (im Folgenden kurz BF) wegen des Verdachtes ein (wörtlich, Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht) 1 Mit dem im
Spruch: genannten Beschluss leitete die belangte Behörde gemäß Paragraph 123, BDG 1979 ein Disziplinarverfahren gegen de... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Disziplinarbeschuldigten XXXX (im Folgenden kurz DB) die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in der Höhe von € 6000,- verhängt. Die Spruchpunkte I. bis III. der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lauten wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): römisch 40 (im Folgenden kurz DB) die Diszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Das behördliche Verfahren: 1.1. Der Beschwerdeführer steht als Oberst des Österreichischen Bundesheeres seit 1979 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Im maßgeblichen Zeitraum war er als Leiter des Hauskommandos des Betriebsstabs der Luftraumüberwachung (Hauskommando/BetrStb/LRÜ) in Plankenau, St. Johann im Pongau diensteingeteilt. 1.2. Am 27.06.2013 leitete der Kommandant Betriebs... mehr lesen...