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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschuldigte (B), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2 (Berufsoffizier), steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Bundesheer und führt den Dienstgrad Oberstleutnant (Obstlt). Er ist Abteilungsleiter an der XXXX . 1. Der Beschuldigte (B), ein Beamter der Verwendungsgruppe MBO 2 (Berufsoffizier), steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis beim Bunde... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) ist Exekutivbeamter der LPD Salzburg in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, er ist dienstführender Beamter im Rang eines Kontrollinspektors. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) ist Exekutivbeamter der LPD Salzburg in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis, er ist ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Zur Person der KontrInsp XXXX wird festgestellt: KontrInsp XXXX ist dienstführende Beamtin der LPD Salzburg und als Hauptsachbearbeiterin, Landeseinsatztrainerin, in der Einsatzabteilung tätig. KontrInsp XXXX kommt keine Approbationsbefugnis zu, die Fach- und Dienstaufsicht über KontrInsp XXXX kommt der Fachbereichsleiterin ChefInsp XXXX (die auc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 14.11.2018 beantragte die Beschwerdeführerin, die belangte Behörde möge eine seit Juni 2017 zu Unrecht erfolgte Bezugskürzung aufheben und die nicht ausbezahlten Beträge nachzahlen. Solle die Nachzahlung abgelehnt werden, werde eine Bescheidausfertigung beantragt. Begründend führte sie dazu aus, am 15.03.2017 sei ein Ruhestandsversetzungsverfahren gemäß § 14 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) eingeleitet worden. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Das behördliche Verfahren Der Beschwerdeführer stand in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er war Bediensteter des Zollamtes XXXX und seit 17.07.2013 dem Finanzamt XXXX dienstzugeteilt. Mit Krankmeldung vom 13.05.2013 wurde bestätigt, dass der BF "vom 13.05.2013 bis auf Weiteres" krank wäre. Für den 02.05.2013 wurde von der belangten Behörde ein Termin zur Begutachtung des Beschwerdeführers durch Ass.Prof. Dr. XXXX... mehr lesen...