Entscheidungen zu § 49 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1994/3/18 92/12/0217

Der Beschwerdeführer stand vom 3. Juni 1985 bis 31. März 1989 als Vertragsbediensteter in einem privatrechtlichen Dienstverhältnis und steht seit 1. April 1989 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er ist im Finanzamt X tätig und mit Agenden der Bodenschätzung betraut. Mit Verfügung der Geschäftsabteilung 8 der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und Burgenland vom 5. Juli 1988, GZ GA 8-23/11-1988, wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, daß der Pr... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.03.1994

RS Vwgh 1994/3/18 92/12/0217

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §49 Abs2;BDG 1979 §49 Abs4 idF 1992/873;BDG 1979 §49 Abs7 idF 1992/873;GehG 1956 §16 Abs1;
Rechtssatz: Aus einer Anordnung der Behörde allein, daß sämtliche Überstunden, die über das Ausmaß von 17 Überstunden pro Kalendermonat hinaus geleistet werden, durch Freizeit in den Wintermonaten auszugleichen sind, entsteht im Hinblick auf § 16 Abs 1... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 18.03.1994

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