Entscheidungen zu § 49 Abs. 1 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

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TE Dok 2014/3/12 27-DK/2/2013

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 11.03.2014 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe am N.N. um N.N. Uhr gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in N.N.6, im Bekleidungsgeschäft, Kinderbekleidung im Wert von € 258,- an sich genommen und ohne zu bezahlen damit die Sicherheitsschleuse passiert, wodurch der Alarm ausgelöst wurde 2. er habe seit N.N. an der Wohnanschrift N.N. gewohnt ohne dort ordent... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 12.03.2014

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