Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat am 11.03.2014 in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe am N.N. um N.N. Uhr gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin in N.N.6, im Bekleidungsgeschäft, Kinderbekleidung im Wert von € 258,- an sich genommen und ohne zu bezahlen damit die Sicherheitsschleuse passiert, wodurch der Alarm ausgelöst wurde 2. er habe seit N.N. an der Wohnanschrift N.N. gewohnt ohne dort ordent... mehr lesen...