Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er übt im Österreichischen Patentamt die Funktion eines Abteilungsleiters aus und ist aufgrund dieser Funktion in die Verwendungsgruppe A1/6 eingestuft. Er erhält einen "All-in-Bezug". römisch eins.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht als Beamter in einem öffentlich-rechtli... mehr lesen...