Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang:[verfahrensleitender Antrag]: Mit Schreiben vom 24.07.2017 beantragte der Beschwerdeführer, ein Beamter des bei der Österr Post AG eingerichteten Personalmates, die Auszahlung folgender bezahlter Pausen bzw. daraus resultierender Überstunden. „[...] Zeitraum 01.02.2015 bis 31.12.2015 an 143 Arbeitstagen jeweils 0,5 Stunden; Zeitraum 01.01.2016 bis 31.12.2016 an 196 Arbeitstagen jeweils 0,5 Stunden; Zeitraum 01.01.2017 bis 18.07.2017 an ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer, ein zu diesem Zeitpunkt in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehender Beamter der Österreichischen Post AG mit zuletzt dauerhafter Verwendung auf dem Arbeitsplatz „Landzustelldienst“ (Code 0801, Verwendungsgruppe PT8), Zustellbasis XXXX , wurde mit Schreiben des Personalamtes XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: die Behörde) vom 21.04.2016 mit Wirksamkeit ab 02.05.2016 für die Dauer vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Seine Dienststelle ist die Zustellbasis 1120 Wien. Bis 30.09.2013 wurde er im Gesamtzustelldienst verwendet. Seit 01.10.2013 wird er an dieser Dienststelle im Personalreservepool Distribution im Zustelldienst eingesetzt. 2. Mit als „Dienstzuteilung“ bezeichnetem Schreiben vom 11.12.2015 wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit an das Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom März 2013 beantragte der Beschwerdeführer im Wesentlichen, dass ihm die halbstündige Pause ab 01.01.2013 in der Dienstzeit gemäß § 48b Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) anzurechnen sei, da die Normaldienstzeit seit 01.01.2013 von 6:10 Uhr bis 14:40 Uhr (8,5 Stunden) sei, weshalb er Arbeitsleistungen im Ausmaß von 42,5... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis als Geschäftsabteilungsleiter (Kanzleileiter) der Exekutionsabteilung des Bezirksgericht XXXX (im Folgenden: BG). Er hat zwei Mitarbeiter. Fr. XXXX (im Folgenden: H) die allerdings nur 2 Stunden pro Woche am BG arbeitet und einen Lehrling, Frau XXXX (im Folgenden: RE). Sein unmittelbarer Vorgesetzter ist seit April 2019 der Vorsteher der Geschäftsstelle XXXX (... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit an die Österreichische Post AG gerichtetem Schreiben vom 24.07.2017 führte der Beschwerdeführer, ein Beamter der Österreichischen Post AG, im Wege seiner damaligen Rechtsvertreterin aus, dass ihm im Zeitraum vom 01.02.2015 bis 18.07.2017 die ihm zustehenden halbstündigen täglichen bezahlten Pausen nicht entlohnt worden seien. Der Beschwerdeführer legte hierzu eine konkrete Aufstellung der seines Erachtens in diesem Zeitraum geleisteten Üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund als Exekutivbeamter und ist Dienststellenleiter eine Polizeiinspektion (PI). 2. Am 25.07.2019 erstattete der Leiter der Dienstbehörde (LPD XXXX ) Disziplinaranzeige gegen den BF, nachdem ihm am 23.07.2019 eine Disziplinaranzeige (samt umfangreicher Beilagen) des Vorgesetzten des BF - dem Bezirkspolizeikommandanten Major XXXX (im Folgenden: BPK) - vom 19... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben des Bundesministers für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (in der Folge: die Behörde) vom 22.05.2018 wurde der Beschwerdeführer, der mit Wirksamkeit vom 01.05.2018 zum Leiter des Rechtsbüros in der Justizanstalt XXXX ernannt worden war, darüber in Kenntnis gesetzt, dass für ihn im Hinblick auf seine Tätigkeit im leitenden Vollzugsdienst ab 01.05.2018 der verlängerte Dienstplan gemäß § 48 Abs. 6 BDG 1979 iVm der Ver... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Erstmals richtete der BF am 28.1.2013, eingelangt bei der Dienstbehörde am 6.2.2013, einen Antrag auf Erlassung eines Feststellungsbescheides, wonach die gemäß § 48 BDG zu gewährende (n) Ruhepause (n) auf seine Dienstzeit anzurechnen sei (en), an das Personalamts Klagenfurt der Öste... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 PTSG der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Mit an das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) gerichtetem Schreiben vom 25.02.2013 beantragte der Beschwerdeführer, das Personalamt XXXX der Österreichischen Post AG (in der Folge: belangte Behörde) möge einen Feststellungsbesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 23.04.2013 einen Antrag auf Feststellung, wonach die gemäß § 48b BDG 1979 zu gewährenden Ruhepausen auf seine Dienstzeit anzurechnen seien. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 08.10.2015, W221 2107137-2, wurde der im ersten Rechtsgang erlassene Bescheid aufgehoben und an die belangte Behörde zurückverwiesen. In diesem Zurückverweisungsbeschluss führt das Bundesverwaltungsgericht aus, dass kein Zw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde in die Verwendungsgruppe PT 8, Zulagengruppe B ernannt und auf einem Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Code 0801, verwendet. Mit zunächst mündlicher Weisung vom 13. Juni 2014 wurde er dem "Personalreservepool Distribution" zugewiesen. Es handelte sich dabei um... mehr lesen...