Entscheidungen zu § 48 Abs. 5 BDG 1979

Bundesverwaltungsgericht

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE Bvwg Erkenntnis 2022/11/25 W116 2253433-2

mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 25.11.2022

TE Bvwg Erkenntnis 2018/9/3 W128 2130881-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.04.2011 beim Landespolizeikommando Oberösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht worden sei, und von nicht gewährter Ersatzruhezeit ... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 03.09.2018

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/28 W129 2131179-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 24.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht gewährter Ersatzruhezeit für dies... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 28.11.2017

TE Bvwg Erkenntnis 2017/11/27 W129 2131223-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 20.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht gewährter Ersatzruhezeit für dies... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 27.11.2017

Entscheidungen 1-4 von 4

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten