Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.04.2011 beim Landespolizeikommando Oberösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht worden sei, und von... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 15.12.2010 beim Landespolizeikommando für Niederösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurde, und vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.03.2011 beim zentralen Personalbüro Wien (LPD Wien) eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurde, und von ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 24.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 20.02.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von nicht g... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 27.02.2011 bei der belangten Behörde eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 13.07.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 06.06.2011 beim Landespolizeikommando für Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und von ni... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 17.03.2011 beim Landespolizeikommando für Niederösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurde, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 08.03.2011 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 15.11.2012 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 21.02.2011 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 13.05.2011 bei der Landespolizeidirektion Niederösterreich eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurde, u... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit an die Landespolizeidirektion Wien gerichteten Antrag vom 17.03.2015 begehrte die Beschwerdeführerin (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nicht ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 10.10.2011 bei der Landespolizeidirektion Burgenland eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneter Überstundenvergütung für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, von nicht verrechneter Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und vo... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 06.06.2011 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte die Beschwerdeführerin die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbrac... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Antrag vom 18.02.2011 begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nicht gewährte Ersatzruhezeit für diese Mehrdienstleist... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 21.03.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 29.11.2012 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 26.03.03.2011 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 08.03.03.2011 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit dem am 16.03.03.2011 beim Landespolizeikommando Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte mit Schriftsatz eingelangt am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 18.12.2012 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 11.05.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 13.07.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 08.03.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem am 19.03.2011 bei der Landespolizeidirektion Wien eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer (BF) die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, für nicht verrechnete Sonn- und Feiertagszulage für jede Dienstleistung an Sonn- und Feiertagen, die über die Plandienstzeit hinausreichend erbracht wurden, und für nic... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer beantragte am XXXX im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht verrechneten Sonn- und Feiertagszulagen und nicht gewährter Ersatzruhezeiten für den Zeitraum der letzten drei Jahre. Der Beschwerdeführer beantragte am römisch 40 im Wesentlichen die Auszahlung bzw. Entschädigung von nicht verrechneten Überstundenvergütungen, nicht v... mehr lesen...