Entscheidungen zu § 45 BDG 1979

Disziplinarkommissionen, Disziplinaroberkommission, Berufungskommission

4 Dokumente

Entscheidungen 1-4 von 4

TE Dok 2020/2/6 42124-DK-2019

Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres hat in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1.   er hat während des Nachtdienstes in der PI vor den anwesenden Kollegen über seine Kollegin laut gesagt, dass sie „einen geilen Arsch und eine Hammerfigur“ habe, 2.   er hat während des oben angeführten gemeinsamen Dienstes mit dieser Kollegin vor anderen Kollegen mit der Antennenspitze des Funkgerätes seine Kollegin immer wieder ... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 06.02.2020

TE Dok 2018/10/31 01079/12-DK/16

Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat I, hat im Disziplinarverfahren gegen AD Beschuldigter (AD B), Beamter des Finanzamtes XY, durch HR Dr. Renate Windbichler als Senatsvorsitzende sowie HR Mag. Anna Holper und OR Mag. Friedrich Mannsberger als weitere Mitglieder des Disziplinarsenates nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am 24.09.2018 in Anwesenheit des Disziplinarbeschuldigten sowie im Beisein seines Verteidigers RA Dr. R, des Disziplinar... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 31.10.2018

TE Dok 2018/7/11 01082/12-DK/16

Der Beschuldigte AD B, geboren am 00, dienstverwendet als Teamleiter des Teams FPT 00 in der Finanzpolizei, Region, ist verheiratet und für ein Kind sorgepflichtig. Er verfügt über ein monatliches Bruttoeinkommen lt. vorliegender Monatsabrechnung (ohne Fahrtkostenzuschuss) in Höhe von € 00, das ist netto € 00. Aufgrund der Disziplinaranzeige und den dieser Anzeige angeschlossenen Beilagen, des durchgeführten Ermittlungsverfahrens, insbesondere der Verantwortung des Beschuldigten in der mündli... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 11.07.2018

TE Dok 2016/10/19 02071/9-DK/15

-TEXT- Spruch: Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Finanzen, Senat II, hat nach durchgeführter mündlicher Verhandlung am XX.2016 durch HR Mag. Wolfgang Puchleitner als Senatsvorsitzenden sowie HR Dr. Renate Windbichler und AD Manfred Kuster als weitere Mitglieder des Disziplinarsenats gegen Beschuldigte (B), Beamtin des Finanzamtes XX, in Anwesenheit der Disziplinarbeschuldigten sowie im Beisein der stellvertretenden Disziplinaranwältin Mag. Yasmin Lienhart und der Sch... mehr lesen...

Entscheidung | Dok | 19.10.2016

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