Entscheidungen zu § 44 Abs. 2 BDG 1979

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1993/10/12 14Os125/92, 17Os36/15w

Norm: BDG §44 Abs2StGB §302StGB §311
Rechtssatz: Das Ersuchen ( = Weisung) des Dienstvorgesetzten, einen inhaltlich unrichtigen Aktenvermerk zu errichten und diesen falsch zu datieren, ist als eine gegen strafgesetzliche Vorschriften (§ 311 StGB, allenfalls § 302 Abs 1 StGB) verstoßende Weisung gemäß § 44 Abs 2 BDG vom untergebenen Beamten abzulehnen und vermag daher an der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beamten für die dennoch vorgeno... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 12.10.1993

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