Vorwurf von Dienstpflichtverletzungen Der Vorwurf der Begehung von Dienstpflichtverletzungen ergibt sich aus der Disziplinaranzeige der Landespolizeidirektion vom 26. März 2024. Der Sachverhalt stellt sich wie folgt dar: Sachverhalt: Am D.D. erhielt die LPD ein anonymes Schreiben eines „langjährigen Mitglieds des TC “, welches sich darüber beschwerte, dass das Vereinsmitglied vermutlich während der Dienstzeit spiele. Er gab an, sich erst nach der Pensionierung des Beamten getraut zu haben, ... mehr lesen...
Die Bundesdisziplinarbehörde hat nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 07.05.2024, zu Recht erkannt: I. römisch eins. Der Beamte ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Der Beamte ist gemäß Paragraph 126, Absatz 2, BDG schuldig: A: Er hat in der Freizeit und in Zivil, seine Mitarbeiterin gegen ihren Willen sexuell belästigt indem er mit seiner Hand über ihren Rücken strich und sie am Gesäß anfasste. B: Er hat in der PI, zu seinem Mitarbeiter gesagt „ich kenn dich ja eh... mehr lesen...