Die Disziplinarkommission beim Bundesministerium für Inneres in der durchgeführten mündlichen Verhandlung zu Recht erkannt: N.N. ist schuldig, 1. er habe in zivil und außer Dienst seine ehemalige Lebensgefährtin versucht, in sein Auto zu drücken und habe diese dabei an beiden Oberarmen gepackt – wodurch diese Blutergüsse an beiden Oberarme erlitt – sowie eine Ohrfeige versetzt, 2. er habe seine Ex-Lebensgefährtin mittels SMS (ca. 300) und Telefonanrufen bzw. Aufsuchen d... mehr lesen...