Der Senat hat am 14. Oktober 2024 bei einer nicht öffentlichen Sitzung zu Recht erkannt: Gegen Vizeleutnant (Vzlt) A.A. wird das Verfahren wegen des Verdachts, er habe am 21. Dezember 2023 nach Dienst um ca. 2300 Uhr in der N.N.-Kaserne in N.N. den ranghöheren Offizier Major B.B. zweimal niedergestoßen und seine Dienstpflichten nach § 43 Abs. 2 BDG 1979 verletzt sowie seine Meldeverpflichtung betreffend die Dienstpflichtverletzungen des Major B.B. zu Lasten der Frau Stabswachtme... mehr lesen...