Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof14/01 Verwaltungsorganisation63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §41a Abs6;BMG §16 Z1 idF 1994/1105;BMG §2 Anl Teil2 AbschnC Z2 idF 2000/I/016;BMG §2 Anl Teil2 AbschnC Z3 idF 2000/I/016;BMG §2 Anl Teil2 AbschnC Z7 idF 2000/I/016;B-VG Art133 Z4;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Beamte war jedenfalls ü... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor des Kriminaldienstes in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion X (im Folgenden BPD). Mit dem als "Verfügung" bezeichneten Schreiben vom 18. März 1999 nahm die BPD/Kriminalbeamteninspektorat aus dienstlichen Gründen mit Wirkung vom 22. März 1999 unter anderem die "Transferierung" des Beschwerdeführers vom Referat 2, Gruppe 4 in das Referat 1a der Gruppe 3 vor. Mi... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §40;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;
Rechtssatz: Da § 40 BDG 1979 die Verwendungsänderung umfassend (dh beide Formen derselben; vgl § 40 Abs 1 und 2 BDG 1979, aber auch § 40 Abs 4 BDG 1979, der Ausnahmen von Abs 2 anordnet) regelt und eine die Form der Verwendungsänderung betreffende Einschränkung in der Verweisung des § 41a A... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Fachoberinspektor (Verwendungsgruppe C, Dienstklasse V) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für die Steiermark (im folgenden FLD), bei der er in der Prüfungsstelle der Buchhaltung (im folgenden BH) Dienst verrichtet. In dem im dritten Rechtsgang gemäß § 42 Abs. 4 VwGG ergangenen Grundsatzerkenntnis vom 1. Februar 1990, 89/12/0133, legte der Verwaltungsgerichtshof betreffend die v... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §238 idF 1994/550;BDG 1979 §40;BDG 1979 §41a Abs6;VwRallg; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
96/12/0279
Rechtssatz: Die Anwendbarkeit der bisherigen Vorschriften iSd § 238 BDG 1979 idF BGBl 1994/550 umfaßt auch die Zuständigkeitsvorschriften. Schl... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor im Bereich des Landesgendarmeriekommandos für Niederösterreich (in der Folge kurz: LGK) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Der Beschwerdeführer wurde, soweit vorliegendenfalls erheblich, zunächst bei der "Netzleitstelle-Ost" verwendet und sodann mit Wirksamkeit vom 1. Mai 1995 dem Referat 302 des LGK zugeteilt (im LGK-Befehl vom 26. April 1995, Zl. 6222/284-20/95, heißt es "bis zur Entscheidung über seine beabs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §6 Abs1;AVG §63 Abs1;AVG §70 Abs3;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Kein RS Schlagworte Instanzenzug Zuständigkeit Besondere Rechtsgebiete
Verfahrensrechtliche Bescheide Zurückweisung Kostenbescheide
Ordnungs- und Mutwillensstrafen
Weiterleitung an die zustän... mehr lesen...
Nach der Beschwerde und den ergänzend vorgelegten Unterlagen geht der Verwaltungsgerichtshof von Folgendem aus: Die Beschwerdeführerin steht als Rätin in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; sie war bis zu ihrer Karenzierung aus dem Grunde der Mutterschaft Leiterin der Strafsachenstelle beim Finanzamt S. Während der Zeit ihres Karenzurlaubes wurden - nach dem Vorbringen der Beschwerdeführerin - im Wege einer organisatorischen Änderung die Aufgaben des von ih... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;BDG 1979 §41 Abs2;BDG 1979 §41a Abs6;BDG 1979 §75 Abs8;VwGG §27;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtsstellung eines Beamten, der sich im Karenzurlaub befunden hat, ist durch § 75 Abs 8 BDG 1979 bestimmt. Demnach ist er nach Wiederantritt des Dienstes, wenn keine Interessen des Dienstes entgegenstehen (- ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Vizeleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der vom Beschwerdeführer bekämpften Personalmaßnahme war seine Dienststelle das Landwehrstammregiment n1 in X, bei dem der Beschwerdeführer in der Wirtschaftsversorgungsstelle tätig war; weiters war (ist) der Beschwerdeführer Mitglied des Dienststellenausschusses dieser genannten Organisationseinheit. Nach den Angaben der Behörde wurde die bisherige Dienststelle des Beschwerde... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §237 idF 1994/550;BDG 1979 §237;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38 idF 1994/550;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;BesoldungsreformG 1994;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 1 Stammrechtssatz Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Oberstleutnant der Gendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der seiner Versetzung vorausgehenden Dienstzuteilung zum Landesgendarmeriekommando (= LGK) für Niederösterreich war der Beschwerdeführer Leiter der Verkehrsabteilung des LGK für Tirol. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 BDG 1979 vom LGK für Tirol, Verkehrsabteilung, zum LGK für Niederösterreich in Wien versetzt und dort als w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; bis zu der von ihm bekämpften Versetzung war seine Dienststelle die Zollwachabteilung X, Vorarlberg. Mit Schreiben der Finanzlandesdirektion für Vorarlberg (Dienstbehörde erster Instanz) vom 29. November 1994 wurde der Beschwerdeführer gemäß § 38 Abs. 4 BDG 1979 verständigt, daß seine Versetzung zur Zollwachabteilung Y mit Wirksamkeit vom 19. Dezember 1994 aus wichtigen dienstlic... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §237 idF 1994/550;BDG 1979 §38 Abs4;BDG 1979 §38;BDG 1979 §41a Abs6 idF 1994/550;VwRallg; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1995/09/06 95/12/0122 1 Stammrechtssatz Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so finde... mehr lesen...
Rechtssatz: Wurde dem Beamten vor dem 1.1.1995 die schriftliche Verständigung über seine beabsichtigte Versetzung iSd § 38 Abs 4 BDG 1979 (alte Fassung) zugestellt, so findet das BDG 1979 idF vor dem BesoldungsreformG Anwendung, weil mit dieser Verständigung bereits das Versetzungsverfahren eingeleitet worden ist. Schlagworte Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2 Im RIS seit 07.11.2001 Zuletzt aktualisiert am 08.08.2008 mehr lesen...