Die mitbeteiligte Partei (im folgenden mP) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Stadtgemeinde H (beschwerdeführende Partei). Mit (nicht als Bescheid gekennzeichnetem) Schreiben vom 30. November 1979 teilte der Bürgermeister der beschwerdeführenden Partei der mP mit, auf Grund des Beschlusses des Gemeinderates vom 25. Oktober 1979 sei sie mit Wirksamkeit vom 1. November 1978 zum ärztlichen Leiter des a.ö. Krankenhauses H bestellt worden und berechtigt, den Amtstit... mehr lesen...
Index: L24003 Gemeindebedienstete Niederösterreich63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §38 Abs1;BDG 1979 §40 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §1 Abs5;GdBDO NÖ 1976 §17 Abs1;GdBDO NÖ 1976 §29 Abs2;
Rechtssatz: Das Land Niederösterreich hat betreffend die Form der Versetzung bzw der Verwendungsänderung für den Bereich des Landesbeamtenrechtes eine vom BDG bzw von der Dienstpragmatik in der Fassung der Novelle 1969 abwe... mehr lesen...