Entscheidungen zu § 38 Abs. 3 BDG 1979

Verfassungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vfgh Erkenntnis 2000/2/29 B1543/99

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. August 1986 zum Leiter der staatlichen pharmakologisch-balneologischen Untersuchungsanstalt bestellt. 1.2. Mit Bescheid der Dienstbehörde vom 25. September 1997 wurde der Beschwerdeführer von dieser Funktion abberufen und gemäß §38 BDG auf einen Arbeitsplatz als Gutachter an der chemisch-pharmazeutischen Untersuchungsanstalt versetzt. Eine da... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.02.2000

TE Vfgh Erkenntnis 2000/2/29 B1543/99

Entscheidungsgründe: I. 1.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er wurde am 1. August 1986 zum Leiter der staatlichen pharmakologisch-balneologischen Untersuchungsanstalt bestellt. 1.2. Mit Bescheid der Dienstbehörde vom 25. September 1997 wurde der Beschwerdeführer von dieser Funktion abberufen und gemäß §38 BDG auf einen Arbeitsplatz als Gutachter an der chemisch-pharmazeutischen Untersuchungsanstalt versetzt. Eine da... mehr lesen...

Entscheidung | Vfgh Erkenntnis | 29.02.2000

RS Vfgh 2000/2/29 B1543/99

Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: AVG §69 Abs1 Z3BDG 1979 §38 Abs3 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Wiederaufnahmeantrags in einem Verfahren betreffend die Versetzung eines Beamten; keine Bindung an die Entscheidung im Disziplinarverfahren hinsichtlich eines Absehens von der Verhängung einer Disziplinarstrafe ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.02.2000

RS Vfgh 2000/2/29 B1543/99

Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: AVG §69 Abs1 Z3BDG 1979 §38 Abs3 Z4
Leitsatz: Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Abweisung eines Wiederaufnahmeantrags in einem Verfahren betreffend die Versetzung eines Beamten; keine Bindung an die Entscheidung im Disziplinarverfahren hinsichtlich eines Absehens von der Verhängung einer Disziplinarstrafe ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vfgh | 29.02.2000

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