Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 11.11.2024 einen „Antrag zur bescheidmäßigen Feststellung von zu erfüllenden Dienstpflichten als XXXX in einem Außendienstteam der Finanzpolizei“. Begründend führte er aus, dass sich die Dienstpflichten und Tätigkeiten der Finanzpolizist:innen stetig erweitern würden, insbesondere durch die Verabschiedung des Betrugsbekämpfungspakets 2024. Da keine aktuellen Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer stellte am 30.03.2020 bei der Bundesministerin für Justiz (in der Folge: belangte Behörde) unter anderem den verfahrensgegenständlichen Antrag, es möge ihm zur Wahrung seiner Rechte aus dem Dienstverhältnis bekannt gegeben werden, welche Inhalte der Facebookseite „ XXXX “ Anlass für seine Befreiung vom Inspektionsdienst gewesen seien. Diesbezüglich führte er aus, mit E-Mail-Nachricht vom ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer wurde mit 01.10.1989 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund ernannt und ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a PTSG der Telekom Austria Aktiengesellschaft/Telekom Austria Personalmanagement GmbH zur Dienstleistung zugewiesen. Der Beschwerdeführer wurde mit 01.10.1989 in ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis zum Bund ernannt und ist gemäß Paragraph 17, A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer steht seit 1. Jänner 1992 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist der Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesen. Er wurde in die Verwendungsgruppe PT 8, Zulagengruppe B ernannt und auf einem Arbeitsplatz "Landzustelldienst", Code 0801, verwendet. Mit zunächst mündlicher Weisung vom 13. Juni 2014 wurde er dem "Personalreservepool Distribution" zugewiesen. Es handelte sich dabei um... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Am 15.11.2016 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellungen, dass ihm für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 02.11.2015 Nebengebühren in der Höhe von € 11.246,18 sowie für den Zeitraum vom 01.01.2014 bis 02.11.2015 die Betriebssonderzulage in der Höhe von € 2.041,60 zustehe und nachgezahlt werde. Weiters machte er geltend, dass ihm die Beteiligung am Unternehmen für das Jahr 2013 in der Höhe von € 811,00 zus... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 04.10.2016 erklärte der Beschwerdeführer, dass er mit Wirkung vom 01.05.2014 mit der Funktion des Stellvertreters der Anstaltsleiterin der Justizanstalt (JA) XXXX betraut worden sei. Weiters führte er aus, dass weder in den Ernennungserfordernissen noch im Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) ein Hinweis darauf zu finden sei, dass Beamte der Verwendungsgruppe E1, der er angehöre, nicht... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit am 01.06.2015 beim Personalamt Salzburg der Österreichischen Post AG (belangte Behörde) eingelangten Antrag begehrte der Beschwerdeführer die Feststellungen, dass ihm für den Zeitraum von Februar 2012 bis April 2015 Nebengebühren in der Höhe von € 12.086,10 sowie für den Zeitraum von Februar 2012 bis Juni 2013 die Betriebssonderzulage in der Höhe von € 1.322,85 zustehe und nachbezahlt werde, ihm die Betei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt: I.1. Der Beschwerdeführer (BF) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist gemäß § 17 Abs. 1 und 1a des Poststrukturgesetzes (PTSG) der Telekom Austria AG zur Dienstleistung zugewiesen. Derzeit wird er bei der Telekom Austria AG im Bereich XXXX auf einem Arbeitsplatz der Verwendungsgruppe PT 3, Dienstzulagengruppe 2 verwendet. römisch eins.1. Der Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Antragsteller steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis 03.04.2015 befristet zum Präsidenten des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) ernannt. Die befristete Ernennung wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nicht verlängert und der Antragsteller wurde mit Wirksamkeit vom 04.04.2015 kraft Gesetzes auf eine Planstelle der Verwendun... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und war bis 03.04.2015 befristet zum Präsidenten des Österreichischen Patentamtes (ÖPA) ernannt. Die befristete Ernennung wurde seitens des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT) nicht verlängert und der Beschwerdeführer wurde mit Wirksamkeit vom 04.04.2015 kraft Gesetzes auf eine Planstelle d... mehr lesen...