Entscheidungen zu § 24 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1992/4/8 91/12/0078

Der Beschwerdeführer steht als Oberleutnant in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Panzerstabsbataillon n1. Mit dem angefochtenen Bescheid wies die belangte Behörde den Antrag des Beschwerdeführers vom 18. September 1990 auf bescheidmäßige Absprache über den Widerruf der Zulassung zum Generalstabskurs gemäß § 3 des Dienstrechtsverfahrensgesetzes 1984 - DVG, BGBl. Nr. 29, und gemäß § 73 AVG in Verbindung mit § 1 Abs. 1 DVG als unzuläss... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 08.04.1992

RS Vwgh 1992/4/8 91/12/0078

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §146 Abs1 Anl1;BDG 1979 §24 Abs3;BDG 1979 §24 Abs4;BDG 1979 §39;GeneralstabsausbildungsV 1988 §1;GeneralstabsausbildungsV 1988 §3;
Rechtssatz: Die Abweisung eines Antrages auf Zulassung zu einem Ausbildungslehrgang (hier: zum Generalstabskurs an der Landesverteidigungsakademie) sowie der amtswegige Widerruf einer Zulassung ist... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 08.04.1992

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