Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer stand bis zum XXXX in einem öffentlich-rechtlichen Aktivdienstverhältnis zum Bund und befindet sich seitdem im Ruhestand. Der Beschwerdeführer wies eine zum Zeitpunkt seiner Ruhestandsversetzung ruhegenussfähige Gesamtdienstzeit von 44 Jahren, 1 Monat und 7 Tage auf. Der Beschwerdeführer stand bis zum römisch 40 in einem öffentlich-rechtlichen Aktivdienstverhältnis zum Bund und befindet si... mehr lesen...