Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 05.10.2018 beantragte der Beschwerdeführer die Feststellung seiner beitragsgedeckten Gesamtdienstzeit. Mit Bescheid des Bildungsdirektors für XXXX vom 02.05.2019, zugestellt am 08.05.2019, wurde festgestellt, dass die beitragsgedeckte Gesamtdienstzeit gemäß § 236d Abs. 2 iVm Abs. 4 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979 (BDG 1979) zum 31.10.2018 30 Jahre, 9 Monate und 14 Tage beträgt. Mit Beschei... mehr lesen...