Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: I.1. Mit Mahnklage vom 27.04.2015 begehrte der Beschwerdeführer beim Arbeits- und Sozialgericht Wien (ASG) die Nachzahlung einer Dienstzulage in der Höhe von € 2821,69. Nachdem das ASG das Klagebegehren abwies, entschied das Oberlandesgericht in der dagegen erhobenen Berufung, dass das Klagebegehren zurückzuweisen war. Begründend führte das Oberlandesgericht im Wesentlichen an, dass das Zivilgericht für Anspr... mehr lesen...