Entscheidungen zu § 219 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/6/23 97/12/0202

Der Beschwerdeführer steht als Mittelschulprofessor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist die Höhere Technische Bundeslehr- und Versuchsanstalt Mödling. Im Schuljahr 1992/93 (letzter Unterrichtstag war der 2. Juli 1993) benotete der Beschwerdeführer die Leistung einer Schülerin in "Darstellende Geometrie" mit "Nicht genügend". Dagegen erhob die Schülerin Berufung und beantragte die Aufhebung der Benotung oder die Abhaltung einer ko... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.06.1999

RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0202

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §219 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §219 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 §219 Abs3 idF 1988/148;RGV 1955 §15 Abs1;RGV 1955 §15 Abs2;
Rechtssatz: Aus § 219 Abs 1, 2 und 3 BDG 1979 folgt, dass der Lehrer während der Hauptferien kraft Gesetzes beurlaubt (= erlaubt vom Dienst abwesend) ist. Während der Hauptferien bedarf es für Lehrer daher kei... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1999

RS Vwgh 1999/6/23 97/12/0202

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §219 Abs1 idF 1988/148;BDG 1979 §219 Abs2 idF 1988/148;BDG 1979 §219 Abs4 idF 1988/148;BDG 1979 §219 Abs5 idF 1992/873;RGV 1955 §15 Abs1;RGV 1955 §15 Abs2;
Rechtssatz: Davon ausgehend, dass der Lehrer während der Hauptferien keiner besonderen Beurlaubung bedarf, steht zweifelsfrei fest, dass unter den im § 219 Abs 1 BDG 1979 angesp... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.06.1999

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