Entscheidungen zu § 207 Abs. 2 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Vwgh Erkenntnis 2008/2/29 2005/12/0209

I.1. Der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stehende Beschwerdeführer war mit Wirksamkeit vom 1. September 2001 zunächst mit der provisorischen Leitung des Bundesgymnasiums und Bundesrealgymnasiums  S (kurz: BG/BRG S.), betraut worden; mit Entschließung des Bundespräsidenten vom 18. Oktober 2001 wurde er sodann mit Wirksamkeit vom 1. November 2001 zum Direktor dieser Schule auf eine Planstelle der Verwendungsgruppe L 1 ernannt. Mit Schreiben vom 5. Juli 200... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.02.2008

RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0209

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207h Abs1;BDG 1979 §207h Abs2;
Rechtssatz: Nach § 207h Abs. 1 BDG 1979 sind Ernennungen auf bestimmte leitende Funktionen - zu denen auch jene eines Schulleiters zählt (§ 207 Abs. 2 BDG 1979) - zunächst für einen Zeitraum von vier Jahren wirksam. In diesen Zeitraum sind nach § 207h Abs. 2 BDG 1979 Zeiten einzurechnen, die bereits auf einer ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.02.2008

RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0209

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz70/06 Schulunterricht
Norm: BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Die belangte Behörde stützt ihre Feststellung der Nichtbewährung des Schulleiters auf eine große Zahl konkreter Vorwürfe eines Fehlverhaltens (Näheres im vorliegenden Erkenntnis). Verhaltensweisen der von der Behörde angenommenen Art rechtfe... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.02.2008

RS Vwgh 2008/2/29 2005/12/0209

Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/03 Landeslehrer70/06 Schulunterricht
Norm: AVG §58 Abs2;AVG §60;BDG 1979 §207 Abs2;BDG 1979 §207k Abs1 Z2;BDG 1979 §43;BDG 1979 §44;BDG 1979 §45;LDG 1984 §26a impl;SchUG 1986 §56;
Rechtssatz: Für eine Verneinung der Bewährung reicht ein einmaliges geringfügiges Fehlverhalten nicht aus. Vielmehr kann einem Funktionsinhaber die Bewährung nur dann ab... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.02.2008

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