Entscheidungsgründe: I. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. römisch eins. 1. Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Mit Schreiben des Präsidenten des Oberlandesgerichtes Wien vom 10. Dezember 2003 wurde der Beschwerdeführer, der damals als Gerichtsvollzieher beim Bezirksgericht Wiener Neustadt verwendet wurde, verständigt, dass er mit Wirksamkeit vom 1.1.2004... mehr lesen...
Index: 63 Allgemeines Dienst- und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Norm: B-VG Art139 Abs1 / Prüfungsgegenstand BDG 1979 §18 Abs4, §38, §40Bundes-PersonalvertretungsG §9 Abs3Einführungserlass des Bundesministeriums für Justiz zur Reform der Fahrnisexekution vom 05.12.03 B-VG Art. 139 heute B-VG Art. 139 gültig ab 01.01.2015 ... mehr lesen...