Der Beschwerdeführer steht als Universitätsassistent in einem definitiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Technische Universität Wien. Er wurde zunächst mit Wirksamkeit vom 1. November 1995 zum Universitätsassistenten ernannt und der Technischen Universität Wien zur Dienstleistung zugewiesen. Auf Antrag des Beschwerdeführers vom 22. April 1999 wurde dieses zeitlich befristete Dienstverhältnis mit Bescheid vom 21. Jänner 2000 per 1. Februar... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz72/01 Hochschulorganisation
Norm: BDG 1979 §178 Abs4 idF 1988/148;DienstrechtsNov 02te 2003;UniversitätsG 2002 §125 Abs1;VwRallg; BDG 1979 § 178 heute BDG 1979 § 178 gültig ab 01.04.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 100/2025... mehr lesen...