Der 1962 geborene Beschwerdeführer steht seit 1. Oktober 2013 in einem öffentlich-rechtlichen Ruhestandsverhältnis zum Land Salzburg. Schon während seines Aktivdienstverhältnisses übte er eine (von der Dienstbehörde damals zur Kenntnis genommene) Nebenbeschäftigungen im Bereich der Immobilienvermittlung aus. Mit dem angefochtenen Bescheid untersagte die belangte Behörde nach Durchführung eines Verwaltungsverfahrens (siehe dazu die tieferstehende Wiedergabe der Begründung: des angefocht... mehr lesen...
Index: L22005 Landesbedienstete Salzburg10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §52; BDG 1979 §16 Abs1 impl; BDG 1979 §56 Abs2 impl;LBG Slbg 1987 §11a Abs2 idF 2001/116;LBG Slbg 1987 §4d Abs1 idF 2005/095; VwGG §42 Abs2 Z1; AVG § 52 heute AVG § 52 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert dur... mehr lesen...