Der Spruch: des angefochtenen Bescheides lautet: "Auf Grund Ihres Antrages vom 26. November 1986 wird mit BESCHEID festgestellt, daß Ihnen auf Grund Ihres Ausscheidens als Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität X mit 30. November 1983 gemäß § 54 Abs. 2 des Gehaltsgesetzes 1956, BGBl. Nr. 54, in der geltenden Fassung, eine Abfertigung in der Höhe von 8 Monatsbezügen gebührte. festgestellt, daß Ihnen auf Grund Ihr... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz64/01 Hochschullehrer
Norm: BDG 1979 §154 Abs6;GehG 1956 §54 Abs1;GehG 1956 §54 Abs5;HSchAssG §11 Abs2;
Rechtssatz: Tritt ein Universitätsassistent im unmittelbaren Anschluss an die Beendigung seines öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnisses durch Ablauf der Bestellungsdauer in ein befristetes privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund als Vertragsassiste... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: AVG §56;BDG 1979 §154 Abs6;
Rechtssatz: Die Personalkommission ist nicht berechtigt, die Weiterbestellung eines Universitätsassistenten nach Ablauf der Bestellungsdauer, sohin mit rückwirkender Kraft, zu verfügen. Schlagworte Maßgebender Bescheidinhalt Inhaltliche und zeitliche Erstreckung des Abspruches und der Recht... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/06 Dienstrechtsverfahren
Norm: AVG §56;BDG 1979 §154 Abs6;DVG 1984 §12 Abs3;
Rechtssatz: Die Rückwirkung, die die Berufungsbehörde gem § 12 Abs 3 letzter Satz des Dienstrechtsverfahrensgesetzes auszusprechen hat, überbrückt die Zeit ab der Erlassung des erstinstanzlichen Bescheides. Wurde dieser Bescheid erst nach Ablauf der Bestellungsdauer erlas... mehr lesen...