Entscheidungen zu § 143 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2002/10/23 2001/12/0262

Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor (VwGr E2a, FGr 2) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Bundespolizeidirektion Linz. Der Beschwerdeführer richtete am 17. Februar 2000 einen Schriftsatz an seine Dienstbehörde, in dem er vorbrachte, seit 3. Juli 1996 der Observations- und Technikgruppe (in weiterer Folge: Observationsgruppe) zur dauernden Dienstleistung zugeteilt zu sein. Seine "Stammdienststelle" sei das Referat 3a/Di... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 23.10.2002

RS Vwgh 2002/10/23 2001/12/0262

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §143 Abs4;BDG 1979 §3 Abs3 Z1;BDG 1979 §40;GehG 1956 §74 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2001/12/0263 E 23. Oktober 2002
Rechtssatz: Dass der Beamte durch eine näher bezeichnete Dienstanweisung mit der Wahrnehmung geänderter Aufgaben an seinem Arbeitsplatz betraut wurde, bestreitet die belangte Behörde nicht.... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 23.10.2002

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