Entscheidungen zu § 141 Abs. 4 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2015/2/18 Ro 2014/12/0035

Mit Bescheid vom 3. Dezember 1999 wurde Ihnen für die Dauer Ihrer Verwendung als Direktor des Oberösterreichischen Landesrechnungshofes ein Karenzurlaub gewährt. Mit der Dienstrechts-Novelle 2002, BGBl. I Nr. 87/2002, wurde die Funktion eines Landesrechnungshofdirektors in die Regelung des § 19 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 einbezogen. Diese Novellierung bewirkt, dass Sie mit Wirksamkeit des Gesetzes außer Dienst zu stellen sind und Ihr gemäß § 75 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 18.02.2015

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