Entscheidungen zu § 138 Abs. 5 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2000/12/19 98/12/0218

Der Beschwerdeführer steht als Beamter der Verwendungsgruppe A seit 1. März 1996 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Finanzlandesdirektion für Steiermark (im Folgenden kurz FLD), bei der er in einer Geschäftsabteilung als Bereichsleiter verwendet wird. Soweit dies aus der Sicht des Beschwerdefalles von Bedeutung ist, weist der Beschwerdeführer folgende "Vortätigkeiten" vor seinem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis auf: a... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 19.12.2000

RS Vwgh 2000/12/19 98/12/0218

Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/02 Gehaltsgesetz
Norm: BDG 1979 §138 Abs1 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs2 idF 1994/550;BDG 1979 §138 Abs3 Z1 idF 1997/I/061;BDG 1979 §138 Abs5 idF 1994/550;GehG 1956 §39 Abs2;
Rechtssatz: Mit dem Erfordernis der Eignung, die erforderliche Ausbildungszeit ganz oder teilweise zu ersetzen, steht der Zweck der Ausbildungsphase nach § 138 Abs. 1 und 2 BDG 1979 in Zusammenhang. ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 19.12.2000

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