Entscheidungsgründe: I. Sachverhalt 1. Der im Jahr 1957 geborene Disziplinarbeschuldigten (im Folgenden kurz DB) stand bis zu seiner Versetzung in den Ruhestand als Hofrat der Verwendungsgruppe A1 in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und verrichtete als Referatsleiter (Strafamt) in der sicherheits- und verwaltungspolizeilichen Abteilung der Landespolizeidirektion S seinen Dienst. 2. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis verhängte die Disziplina... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Disziplinarbeschuldigten XXXX (im Folgenden kurz DB) die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in der Höhe von € 6000,- verhängt. Die Spruchpunkte I. bis III. der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lauten wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): römisch 40 (im Folgenden kurz DB) die Diszipl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit dem im
Spruch: genannten Disziplinarerkenntnis hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Disziplinarbeschuldigten XXXX (im Folgenden kurz DB) die Disziplinarstrafe der Geldstrafe in der Höhe von einem Monatsbezug verhängt. Die Spruchpunkte I und II der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lauten wörtlich (Anonymisierung durch das Bundesverwaltungsgericht): römisch 40 (im Folgenden kurz DB) die D... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis der belangten Behörde vom 02.07.2014 wurde der Disziplinarbeschuldigte (im Folgenden kurz DB) schuldig erkannt, er habe im Zeitraum Anfang 2001 bis 31. August 2006 in seiner Funktion als Leiter der für das Firmenbuch zuständigen Gerichtsabteilung des XXXX XXXX unter Missachtung der in § 33 FBG geregelten Modalitäten und der einschlägigen Gebührenbestimmungen ohne Vorschreibung bzw. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Der im Jahr 1957 geborene Disziplinarbeschuldigte steht als Beamter in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seit 30. September 1981 war er Betriebsprüfer und zuletzt als Teamexperte Prüfer beim Finanzamt X (Anonymisierungen durch das Bundesverwaltungsgericht) tätig; zu seinen Aufgaben und Tätigkeiten gehörte im Wesentlichen die Durchführung von selbstständigen und eigenverantwortlichen Bet... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 18.09.2013 hat die Disziplinarkommission beim BMI über die Beschwerdeführerin (im Folgenden kurz BF) die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Der
Spruch: der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lautet (Schreibfehler im Original): "Die vom Dienst suspendierte Polizeibeamtin Revierinspektorin XXXX ist gemäß § 126 Abs. 2 BDG schuldig: Sie hat in der Nacht vom 18. auf 19.... mehr lesen...
I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 16.12.2013 hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Die Spruchpunkte I und II der verfahrensgegenständlichen Entscheidung lauten wörtlich: 1. Mit Disziplinarerkenntnis vom 16.12.2013 hat die Disziplinarkommission beim BMI über den Beschwerdeführer die Disziplinarstrafe der Entlassung verhängt. Die Spruchpunkte römisch eins und römi... mehr lesen...