Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. BezInsp XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion XXXX . 1. BezInsp römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund und ist dienstführender Exekutivbeamter bei der Landespolizeidirektion römisch 40 .... mehr lesen...