Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1977 §15;BDG 1979 §13 Abs1;BDG 1979 §13 Abs2;
Rechtssatz: Der "Übertritt in den Ruhestand" infolge Erreichens der Altersgrenze erfolgt ebenso wie die "Versetzung in den Ruhestand durch Erklärung" bei Vorliegen der jeweils normierten Voraussetzungen, ohne dass es dazu eines "konstitutiven" Bescheides der Dienstbehörde bedürfte (Hinweis E des Verfassungsgerichtshofes... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/09 Allgemeines Dienstrecht und Besoldungsrecht NachkriegsrechtÜbergangsrecht
Norm: BDG 1979 §13 Abs1;BDG 1979 §13 Abs2;GÜG §67 Abs1;GÜG §67 Abs2;GÜG §67 Abs3;GÜGNov 1956;VwRallg;
Rechtssatz: Den ErläutRV zum BDG 1979, 11 BlgNR XV. GP 79, zufolge sollte § 13 BDG 1979 inhaltlich im Wesentlichen § 67 GÜG nachgebildet werden. § 67 Abs. 3 GÜG hatt... mehr lesen...
Der im Jahre 1940 geborene Beschwerdeführer stand zuletzt als Senatspräsident des Obersten Gerichtshofes in einem öffentlichrechtlichen (Aktiv-)Dienstverhältnis zum Bund und trat mit Ablauf des Jahres 2005 in den dauernden Ruhestand. Mit Eingabe vom 27. Juli 2005 "erklärte der Beschwerdeführer verbindlich", dass er die Absicht habe, über den 31. Dezember 2005 hinaus im aktiven Dienststand zu bleiben und erst mit Vollendung des 68. Lebensjahres in den dauernden Ruhestand zu treten... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz64/05 Sonstiges besonderes Dienstrecht und Besoldungsrecht
Norm: BDG 1979 §13 Abs2;B-VG Art88 Abs1;RDG §99;VwRallg;
Rechtssatz: Soweit die belangte Behörde mit dem angefochtenen Bescheid den im Beschwerdefall gestellten Eventualantrag gemäß § 13 Abs. 2 BDG 1979 auf Verlängerung der Aktivdienstzeit zurückwies,... mehr lesen...