Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 Z1 XXXX römisch 40 Z2 XXXX römisch 40 Z3 XXXX römisch 40 Z4 XXXX römisch 40 Z5 XXXX römisch 40 Z6 XXXX römisch 40 Z7 XXXX römisch 40 Z8 XXXX römisch 40 Z9 XXXX römisch 40 Z1... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer (BF) wurde XXXX als Vertragsbediensteter l/d beim Bezirksgericht XXXX in den Justizdienst aufgenommen. Mit XXXX wurde er auf eine Planstelle des mittleren Dienstes in der Dienstklasse III beim Bezirksgericht XXXX ernannt. Ab dem Jahr 1990 wurde er als Gerichtsvollzieher eingesetzt. Mit Wirksamkeit vom XXXX wurde er zum Oberlandesgericht XXXX versetzt und wieder mit dem Arbeitsplatz eines Gerichtsvo... mehr lesen...