Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX römisch 40 A5 XXXX römisch 40 A6 XXXX römisch 40 A7 XXXX römisch 40 O1 XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Um den größtmöglichen Datenschutz vor allem für den Disziplinarbeschuldigten, aber auch für die anderen Parteien und weiteren Beteiligten zu gewährleisten, werden im Erkenntnis folgende Abkürzungen verwendet: XXXX römisch 40 P1 XXXX römisch 40 P2 XXXX römisch 40 P3 XXXX römisch 40 P4 XXXX römisch 40 P5 XXXX römisch 40 A1 XXXX römisch 40 A2 XXXX römisch 40 A3 XXXX römisch 40 A4 XXXX n römisch 40 ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 14.10.2023 erhob der Beschwerdeführer (in Folge „BF“) eine Datenschutzbeschwerde an die belangte Behörde und brachte zusammengefasst vor, die mitbeteiligte Partei (in Folge „MP“) habe ihn durch die Offenlegung diverser nicht verfahrensgegenständlicher Daten, Vorwürfe, Dokumente sowie eines Videofiles an das BMJ bzw die Bundesdisziplinarbehörde (in Folge „BDB“) in seinem Recht auf Geheimhaltung v... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (der BF) stand bis zum Ablauf des 31.07.2024 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, war Exekutivbeamter der Landespolizeidirektion Steiermark und verrichtete seinen Dienst zuletzt in der PI XXXX (PI Sp). 1. römisch 40 (der BF) stand bis zum Ablauf des 31.07.2024 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich, war ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: I. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: römisch eins. Folgender Verfahrensgang wird festgestellt: 1.1. Prof. Mag. XXXX (beschwerdeführende Partei) hat am 09.11.2023 eine Beschwerde gegen den im
Spruch: bezeichneten Bescheid der Bildungsdirektion Burgenland (in Folge: Behörde) bei dieser eingebracht; die Behörde hat die Beschwerde am 15.11.2023 dem Bundesverwaltungsgericht vorgelegt, über die das Bundesver... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat hinsichtlich der Fortsetzung des Verfahrens erwogen: Zu A I. Zu A römisch eins. Das Verfahren über die Beschwerde von BezInsp XXXX , vertreten durch Rechtsanwälte AINEDTER&AINEDTER, gegen den im
Spruch: genannten Bescheid des Landespolizeipräsidenten XXXX , wurde mit Beschluss des BVwG vom 02.08.2023 bis zur Vorlage einer Beschwerde gegen die Entscheidung der Bundesdisziplinarbehörde (BDB) über die Suspendierung bzw... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. XXXX (der BF) steht seit 2021 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist Exekutivbeamter der PI XXXX (PI D). Zum Vorfallzeitpunkt war er einem bilateralen Einsatz in Ungarn dienstzugeteilt. 1. römisch 40 (der BF) steht seit 2021 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zur Republik Österreich und ist Exekutivbeamter der ... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei am 18.10.2023 zugestellt. römisch 40 (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei am 18.10.2023 zugestell... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: XXXX (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei am 11.04.2023 zugestellt. römisch 40 (in Folge: beschwerdeführende Partei) wurde mit im
Spruch: bezeichneten Bescheid vorläufig vom Dienst suspendiert, der Bescheid wurde der beschwerdeführenden Partei am 11.04.2023 zugestell... mehr lesen...