Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 14.10.2023 erhob der Beschwerdeführer (in Folge „BF“) eine Datenschutzbeschwerde an die belangte Behörde und brachte zusammengefasst vor, die mitbeteiligte Partei (in Folge „MP“) habe ihn durch die Offenlegung diverser nicht verfahrensgegenständlicher Daten, Vorwürfe, Dokumente sowie eines Videofiles an das BMJ bzw die Bundesdisziplinarbehörde (in Folge „BDB“) in seinem Recht auf Geheimhaltung v... mehr lesen...