Entscheidungen zu § 103 Abs. 3 BDG 1979

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Beschluss 2021/2/5 Ra 2019/09/0089

1        Der im Jahr 1966 geborene Revisionswerber steht als Polizist in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Von März bis Ende August 2017 stand er im Rahmen einer Dienstzuteilung als hauptamtlicher Polizeilehrer beim Bildungszentrum X der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums für Inneres in Verwendung. Derzeit wird er als Exekutivbeamter im Außendienst an einer Grenzpolizeiinspektion eingesetzt. 2        Mit Disziplinarerkenntnis der im Verfahren vor dem Verw... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 05.02.2021

TE Vwgh Beschluss 2004/10/28 2004/09/0140

Auf Grund der Beschwerde und der ihr angeschlossenen Ausfertigung des angefochtenen Bescheides ist von folgendem Sachverhalt auszugehen: Mit Bescheid vom 1. April 2004 verfügte die Dienstbehörde die vorläufige Suspendierung des Mitbeteiligten, der als Postoberoffizial seinen Dienst auf der Zustellbasis R versah, weil dieser im Verdacht stehe, diverse Manipulationen an rekommandierten Postsendungen vorgenommen zu haben. Mit Bescheid der Disziplinarkommission beim Bundesminist... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Beschluss | 28.10.2004

RS Vwgh 2004/10/28 2004/09/0140

Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §103 Abs1;BDG 1979 §103 Abs2;BDG 1979 §103 Abs3;BDG 1979 §103 Abs4;BDG 1979 §106;BDG 1979 §112 Abs1;BDG 1979 §112 Abs2;BDG 1979 §112 Abs3;B-VG Art131 Abs2;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Der Disziplinaranwalt hat in Verfahren betreffend Suspendierung kein Beschwerderecht nach § 103 Abs. 4 BDG 1979 (Hi... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 28.10.2004

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