Der Beschwerdeführer stand seit 1. September 1986 als Inspektor in einem provisorischen öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war der Gendarmerieposten R. Mit Bescheid vom 12. April 1988 kündigte das Landesgendarmeriekommando für Steiermark das provisorische Dienstverhältnis des Beschwerdeführers mit Ablauf des Monates Juni 1988 gemäß § 10 Abs. 2 und 4 Z. 4 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes (BDG) 1979. Begründend wird ausgeführt, der Beschwerdeführer hab... mehr lesen...
Index: Dienstrecht63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz
Norm: BDG 1979 §10 Abs1BDG 1979 §10 Abs2BDG 1979 §10 Abs4 Z4
Rechtssatz: Es ist nicht Sinn des provisorischen Dienstverhältnisses, dass ein Sicherheitswachebeamter im Rahmen desselben entwicklungs- oder altersmäßig bedingte Charakterschwächen überwindet; vielmehr hat er solche von Anfang an nicht aufzuweisen. Die in Ausübung des Dienstes begangene Straftat des Mis... mehr lesen...