Entscheidungsgründe: Die Kläger waren Angestellte der Beklagten und wirkten im Rahmen ihrer Tätigkeit an Entwicklungen mit, für die der Beklagten österreichische Patente erteilt wurden. Gegenstand der (verbundenen) Verfahren ist die Erfindervergütung für die Anteile der Kläger an den Patenten 365.808, 379.914, 382.978, 382.979, 384.686, 384.687 für die Jahre 1987 bis 1989 sowie 1990 bis 1993. Die Kläger hatten von der Beklagten zunächst Rechnungslegung und Feststellung verlangt, l... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger war bei der Beklagten vom 3. 9. 1973 bis 22. 1. 1999 beschäftigt und hat in dieser Zeit zahlreiche Erfindungen gemacht, die zum Patent angemeldet wurden. Im Einzelnen handelt es sich um Erfindungen im Zusammenhang mit der L*****-Faser und um Erfindungen aus dem Bereich der M*****Spaltung (M*****). Das Dienstverhältnis wurde durch den Austritt des Klägers beendet, der mit dem Vorenthalten von Bonuszahlungen und der zustehenden Dienstvergütungsansprüche begrün... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Rahmen der Produktion der Beklagten geht es darum, Glasplättchen in einem Ausmaß von 5 x 5 cm zu beschichten. Zur Herstellung dieser sogenannten "Substrate" sind verschiedene Prozessschritte erforderlich, bei denen die Glasplättchen 5 x belackt werden. Dabei werden die Glasplättchen mit einer Vakuumpinzette aus einem Behältnis auf eine Fotolackschleuder gelegt und dort mit Lack ca 8 Sekunden geschleudert. Mit dem so aufgetragenen Lack werden die Plättchen d... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger trat am 19. 11. 1986 in ein Arbeitsverhältnis mit dem Zweitbeklagten ein, welches zunächst auf ein Jahr befristet war. Inhalt des Angestelltenvertrages war die Betreuung medizinisch-technischer Geräte, insbesondere die Durchführung notwendiger Servicearbeiten. Vereinbart war auch, dass dem Kläger, welcher nach dem Abschluss des Studiums der Elektrotechnik mit der Wahlfachgruppe Biomedizinische Technik eine Dissertation über die Treffsicherheit von Wün... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte mit seiner Klage 1.) die beklagte Partei für schuldig zu erkennen, über den Zeitraum Beginn 3. Quartal 1993 bis zum Tage der Klagseinbringung (dies ist der 24. 5. 1996) über sämtliche Verkäufe von Steuerungssystemen mit KEMRObus Rechnung zu legen und diese Rechnung durch einen Sachverständigen überprüfen zu lassen, dem Kläger eine angemessene Entschädigung für seine Diensterfindung zu zahlen, deren Höhe dem Ergebnis der Rechnungslegung vorbehalten... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8 Abs1PatG 1970 §15 Abs1PatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §46 Abs1
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann sich nicht dadurch seiner Verpflichtung auf Leistung einer besonderen Vergütung entziehen, daß er vor Ablauf der theoretisch längsten Laufdauer des Patentes nach § 28 Abs 1 PatG das Erlöschen des Patentes nach § 46 Abs 1 PatG herbeiführt (ÖBl 1986,59) oder auf seine Rechte an der Erfindung verzichtet (§ 15 Abs 1 PatG), aber weiterhin d... mehr lesen...
Der Kläger war bis Dezember 1966 Arbeitnehmer der beklagten Partei. Er hatte in dieser Eigenschaft gemeinsam mit Ing. Erich B eine Diensterfindung betreffend eine Fackelgas-Rückgewinnungsanlage gemacht, welche von der beklagten Partei in Anspruch genommen und am 18. 3. 1965 zum Patent angemeldet wurde. Der beklagten Partei ist für diese Erfindung das österreichische Patent Nr. 254 377 "Verfahren und Einrichtung zum Nutzbarmachen brennbarer Abgase von Raffinerien oder anderen Anlagen" ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8 Abs1PatG 1970 §9
Rechtssatz: Zur Frage a) der Fälligkeit b) der Bemessung der Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung. Entscheidungstexte 4 Ob 93/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 93/78 Veröff: JBl 1980,107 = Arb 9744 = GRURInt 1980,479 = ÖBl 1979,59 (mit Glosse von Collin) 14 Ob 8/86 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1 ffPatG 1970 §8 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer an sich patentfähigen Diensterfindung setzt nicht die Erteilung eines Patentes, wohl aber die Überlassung einer an sich patentfähigen Erfindung im Sinne des §§ 1 bis 3 PatG voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 93/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 93/78 Veröff: JBl 1980,107 = ÖBl ... mehr lesen...