Norm: PatG 1970 §8 Abs1PatG 1970 §15 Abs1PatG 1970 §28 Abs1PatG 1970 §46 Abs1
Rechtssatz: Der Dienstgeber kann sich nicht dadurch seiner Verpflichtung auf Leistung einer besonderen Vergütung entziehen, daß er vor Ablauf der theoretisch längsten Laufdauer des Patentes nach § 28 Abs 1 PatG das Erlöschen des Patentes nach § 46 Abs 1 PatG herbeiführt (ÖBl 1986,59) oder auf seine Rechte an der Erfindung verzichtet (§ 15 Abs 1 PatG), aber weiterhin d... mehr lesen...
Der Kläger war bis Dezember 1966 Arbeitnehmer der beklagten Partei. Er hatte in dieser Eigenschaft gemeinsam mit Ing. Erich B eine Diensterfindung betreffend eine Fackelgas-Rückgewinnungsanlage gemacht, welche von der beklagten Partei in Anspruch genommen und am 18. 3. 1965 zum Patent angemeldet wurde. Der beklagten Partei ist für diese Erfindung das österreichische Patent Nr. 254 377 "Verfahren und Einrichtung zum Nutzbarmachen brennbarer Abgase von Raffinerien oder anderen Anlagen" ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §8 Abs1PatG 1970 §9
Rechtssatz: Zur Frage a) der Fälligkeit b) der Bemessung der Vergütung für die Überlassung einer Diensterfindung. Entscheidungstexte 4 Ob 93/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 93/78 Veröff: JBl 1980,107 = Arb 9744 = GRURInt 1980,479 = ÖBl 1979,59 (mit Glosse von Collin) 14 Ob 8/86 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §1 ffPatG 1970 §8 Abs1
Rechtssatz: Der Anspruch auf Vergütung für die Überlassung einer an sich patentfähigen Diensterfindung setzt nicht die Erteilung eines Patentes, wohl aber die Überlassung einer an sich patentfähigen Erfindung im Sinne des §§ 1 bis 3 PatG voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 93/78 Entscheidungstext OGH 28.11.1978 4 Ob 93/78 Veröff: JBl 1980,107 = ÖBl ... mehr lesen...