RS OGH 1994/9/14 9ObA136/94

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.09.1994
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Norm

PatG 1970 §8 Abs1
PatG 1970 §15 Abs1
PatG 1970 §28 Abs1
PatG 1970 §46 Abs1

Rechtssatz

Der Dienstgeber kann sich nicht dadurch seiner Verpflichtung auf Leistung einer besonderen Vergütung entziehen, daß er vor Ablauf der theoretisch längsten Laufdauer des Patentes nach § 28 Abs 1 PatG das Erlöschen des Patentes nach § 46 Abs 1 PatG herbeiführt (ÖBl 1986,59) oder auf seine Rechte an der Erfindung verzichtet (§ 15 Abs 1 PatG), aber weiterhin die Erfindung unabhängig von ihrer wirtschaftlichen Verwertbarkeit in Anspruch nimmt.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Arbeitgeber

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0071342

Dokumentnummer

JJR_19940914_OGH0002_009OBA00136_9400000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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