Norm: PatG §4 Abs1PatG §49 Abs3
Rechtssatz:
Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der Aberkennungsklage nach § 29 Abs 1 Z 1 PatG legitimiert. Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der A... mehr lesen...