Norm
PatG §4 Abs1Rechtssatz
Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der Aberkennungsklage nach § 29 Abs 1 Z 1 PatG legitimiert.Wer gegen den Urheber einer Erfindung nur einen obligatorischen Anspruch auf Übertragung hat, ist nicht Rechtsnachfolger des Erfinders und daher nicht zur Erhebung der Aberkennungsklage nach Paragraph 29, Absatz eins, Ziffer eins, PatG legitimiert.
Veröff: PBl 1967,66 = ÖBl 1967,29
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OPM0002:1966:RS0105383Dokumentnummer
JJR_19660518_OPM0002_0000OP00005_6500000_001