Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2021 bis 2023 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2018 bis 2020 s RW0000893; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 33 R 69/20i Entscheidungstext OLG Wien 15.06.2023 33 R ... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §138PatG 1970 §141
Rechtssatz: Entscheidungen des OLG Wien in Patentsachen und in Gebrauchsmustersachen 2018 bis 2020 (Datum der Veröffentlichung im RIS) - Einzelfälle; für die Jahre 2014 bis 2017 s RW0000837; für die Jahre 2021 bis 2023 s RW0000992; für die Jahre ab 2024 s RW0001051. Entscheidungstexte 133 R 107/17h Entscheidungstext OLG Wien 16.07.2020 133 R... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin ist Inhaberin des österreichischen Patents AT 505 448 B1, das am 28. Juni 2007 angemeldet und am 15. Mai 2009 erteilt wurde. Gemäß Anspruch 1 dieses Patents weist der patentgeschützte Erfindungsgegenstand folgende Merkmale auf: a) Schi mit Schischaufel, wobei der Schi schichtförmig aufgebaut und b) die Schischaufel zumindest eine Materialaussparung aufweist und c) der Schi zumindest einen Gurt aus hochfestem lichtundurchlässigem Material, insbesondere aus Me... mehr lesen...
Begründung: Enantiomere sind organische Verbindungen mit gleicher Summenformel (also isomere Verbindungen) und gleichem Bindungsmuster, aber unterschiedlicher räumlicher Anordnung (also stereoisomere Verbindungen). Enantiomere haben infolge eines asymmetrischen Kohlenstoffatoms im Molekül spiegelbildliche Gestalt, sind daher nicht durch Drehung, sondern nur durch Bindungsbruch ineinander überführbar. Die links- und rechtsdrehenden Formen von Enantiomeren werden nach der CIP-Konventi... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Vorinstanzen wiesen den auf die Unterlassung patentverletzender Handlungen gerichteten Sicherungsantrag der Klägerinnen mit der Begründung: ab, dass die Beklagten die mangelnde Rechtsbeständigkeit des Klagspatents bescheinigt hätten. Die Klägerinnen machen als erhebliche Rechtsfrage im Wesentlichen das Fehlen von Rechtsprechung zu den Grenzen des Provisorialverfahrens geltend. Das Gericht dürfe angesichts divergierender Privatgutachten nicht einfach eine Prä... mehr lesen...
Begründung: Die Erstklägerin war Inhaberin des europäischen Patents EP 166 287 B1 (in Österreich E 45 737) und ist Inhaberin des auf dessen Grundlage erteilten Schutzzertifikats SZ 22/95 für Pantoprazol und seine Salze sowie für Hydrate von Pantoprazol und seine Salze. Die Zweit- und Drittklägerinnen sind Lizenznehmer der Erstklägerin. Ihre Produkte werden in Österreich unter den Markennamen „Pantoloc" und „Zurcal" vertrieben. Das Klagspatent wurde am 10. 6. 1985 angemeldet und am... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofs Hon. Prof. Dr. Griß als Vorsitzende, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Vogel, Dr. Jensik und Dr. Gitschthaler als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden und gefährdeten Partei F*****, vertreten durch Mag. Dr. Lothar Wiltschek, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei Michael F*****, vertreten d... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (§ 526 Abs 2 ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden (Paragraph 526, Absatz 2, ZPO) - Ausspruch des Rekursgerichts mangels Vorliegens einer erheblichen Rechtsfrage im Sinne des Paragraph 528, Absatz eins, ZPO nicht zul... mehr lesen...
Begründung: In dem zwischen den Streitteilen anhängigen Verfahren wegen Patenteingriffs beantragte die Klägerin mit der
Begründung: , die Beklagten beriefen sich bezüglich beider Klagspatente auf eine angebliche offenkundige Vorbenützung in Österreich, die Unterbrechung des Verfahrens gemäß § 156 Abs 3 PatG. Die Beklagten sprachen sich gegen die Unterbrechung des Verfahrens aus und brachten vor, der Einwand der Nichtigkeit des Patentes 302.056 werde nicht erhoben aber vorbehalten... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §147 Abs2PatG 1970 §156PatG 1970 §160
Rechtssatz:
Schwierige technische Fragen, welche die Beiziehung eines gerichtlichen Sachverständigen erfordern (Neuheitsschädlichkeit) sollen nicht im Provisorialverfahren entschieden werden, sondern können nur im Prozeß selbst unter Ausschöpfung aller von den Parteien hiezu angebotenen Beweismittel beurteilt werden.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: PatG §158PatG §160 ZPO §519 Z3 D ZPO § 519 heute ZPO § 519 gültig ab 01.08.1989 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 343/1989
Rechtssatz:
Im PatEingriffsverfahren kann der Zivilrichter über die Gültigkeit und Wirksamkeit des verletzten Patents als Vorfrage entscheiden. Soweit die Beant... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §156PatG 1970 §160
Rechtssatz:
Auch im Provisorialverfahren kann auf Grund von Gegenbescheinigungsmitteln die Gültigkeit eines Patents geprüft werden.
Entscheidungstexte 4 Ob 343/69 Entscheidungstext OGH 11.11.1969 4 Ob 343/69 Veröff: ÖBl 1970,67 4 Ob 310/71 Entscheidungstext OGH 16.03.1971 4 O... mehr lesen...
Norm: PatG 1970 §158PatG 1970 §160PatG 1979 §156
Rechtssatz: Die Vorfrage der Gültigkeit oder Wirksamkeit eines Patentes kann auch im Provisorialverfahren geprüft werden, wenn in dieser Richtung eine Gegenbescheinigung angeboten ist, doch kann diese Prüfung nur mit den Mitteln des Provisorialverfahrens und in dessen Grenzen vorgenommen werden. Entscheidungstexte 4 Ob 313/62 Entsch... mehr lesen...
Norm: PatG §158PatG §160 ZPO §192 Abs2 B4 ZPO § 192 heute ZPO § 192 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz:
§ 192 Abs 2 ZPO findet auch auf einen nach § 108 (107) PatG gestellten Unterbrechungsantrag Anwendung. Paragraph 192, Absatz 2, ZPO findet auch auf einen nach Paragraph 108, (107) Pat... mehr lesen...