Norm: PatG §145 Abs3 ZPO §234 ZPO § 234 heute ZPO § 234 gültig ab 01.01.1898
Rechtssatz: § 234 ZPO gilt nicht in patentrechtlichen Verfahren. Ein Parteiwechsel ist bei Übertragung des verfahrensgegenständlichen Rechts auch bei einseitigen Verfahren vor dem Patentamt möglich, sofern zw... mehr lesen...