Entscheidungen zu § 119 Abs. 1 PatG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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RS OGH 1975/4/23 OM5/74

Norm: MSchG §30 ffMSchG §42 Abs1PatG 1970 §119 Abs1
Rechtssatz: Das Löschungsverfahren nach §§ 30 ff MSchG ist ein nach §§ 171 bis 203 ZPO durchzuführendes Streitverfahren. Für die Verteilung der Beweislast gilt dabei § 178 ZPO, wonach jede Partei alle im Einzelfall zur
Begründung: ihrer Anträge erforderlichen tatsächlichen Umstände der Wahrheit gemäß vollständig und bestimmt anzugeben und die zur Feststellung ihrer Angaben nötigen Beweise anzub... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 23.04.1975

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