Entscheidungen zu § 9 Abs. 5 BAG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 2005/6/30 8ObA27/05m

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Entscheidung | OGH | 30.06.2005

TE OGH 1989/6/28 9ObA167/89

Entscheidungsgründe: Die Klägerin trat am 1. November 1983 zur Beklagten in ein Lehrverhältnis für die Ausbildung zur Chemielaborantin, das mit dem am 15. November 1983 (mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters der Klägerin) abgeschlossenen schriftlichen Lehrvertrag geregelt wurde. Da die Lehrzeit in diesem Lehrberuf dreieinhalb Jahr beträgt, endete die Lehrzeit, wie im Lehrvertragsnachtrag vom 18. Jänner 1984 vereinbart, am 30. April 1987. Die Klägerin hatte ihre Berufsschulpfl... mehr lesen...

Entscheidung | OGH | 28.06.1989

RS OGH 1989/6/28 9ObA167/89, 8ObA27/05m

Norm: BAG §9 Abs5BAG §10 Abs1BAG §17 Abs1
Rechtssatz: Grundsätzlich - dh von Fällen grober Pflichtverletzungen abgesehen - hat der Lehrling für die Zeit eines lehrgangsmäßigen Berufsschulbesuches, solange Berufsschulpflicht besteht, auch dann Anspruch auf Weiterzahlung der Lehrlingsentschädigung, wenn er einen Lehrgang (eine Klasse) wegen Nichterreichen des Lehrziels wiederholen muß. Entscheidungstexte ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 28.06.1989

RS OGH 1977/2/8 4Ob135/76

Norm: BAG §9 Abs5BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs6KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Unterrichtsfreie Zeiträume (hier Semesterferien innerhalb eines mehrwöchigen Lehrganges einer gewerblichen Berufsschule) fallen nicht unter den Begriff der "Unterrichtszeit" nach § 17 Abs 5 BAG bzw § 11 Abs 6 Satz 2, § 11 Abs 7 KJBG. Entscheidungstexte 4 Ob 135/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 135/76 Ve... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1977

RS OGH 1977/2/8 4Ob135/76

Norm: BAG §9 Abs5BAG §17 Abs5KJBG §11 Abs7
Rechtssatz: Auch wenn die Dauer des Unterrichtes in der Berufsschule im Einzelfall die gesetzlich zulässige Tagesarbeitszeit oder Wochenarbeitszeit des Jugendlichen übersteigen sollte, gebührt kein Überstundenentgelt. Entscheidungstexte 4 Ob 135/76 Entscheidungstext OGH 08.02.1977 4 Ob 135/76 Veröff: IndS 1978 H2,1087 = Arb 9556 = ZAS ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 08.02.1977

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